Der BFV möchte sich im Rahmen der diesjährigen Kreistage die Meinung der bayerischen Vereine zu den Themen „Zulässigkeit von Trikotwerbung“ sowie „Abschaffung der Auswärtstorregel“ einholen. Mit der Online-Umfrage des unabhängigen Sportberatungs- und Sportmarktforschungsunternehmen SLC Management hat jeder Verein die Möglichkeit, aktiv an diesem Meinungsbildungsprozess teilzunehmen.
Dafür hat jeder Verein eine Stimme. Um dies sicherzustellen hat jeder Verein über das BFV-Postfach den Link zum SLC-Umfrage-Tool und einen individuellen Code bekommen, der zu Beginn der Umfrage eingegeben wird. Wichtig: Sobald Sie Ihre Stimme abgegeben haben, ist eine Änderung des Abstimmungsverhaltens nicht mehr möglich. Auch wenn Sie die Umfrage unter Angabe Ihres Befragungscodes ein weiteres Mal durchführen, so wird nur die erste Stimmabgabe gewertet. Fristende für die Abgabe ist der 18. April 2022.
Die Ergebnisse werden nach Abschluss der 22 Kreistage gebündelt ausgewertet und veröffentlicht.
Nach Punkt 7 der Richtlinie für Werbung auf Spielkleidung dient als Werbefläche aktuell ausschließlich die Vorderseite und unter Umständen ein Ärmel im Oberarmbereich des Trikots. Werbung auf anderen zur Spielkleidung gehörenden Ausrüstungsgegenständen ist bisher verboten. Mit Anpassung der Spielordnung des DFB vom Juni 2020 können Mitgliedsverbände entsprechend der Vorgaben die Werbemöglichkeit auf der Hose und/oder Rückseite des Trikots erweitern.
Die UEFA hat zur Saison 2021/22 die Auswärtstorregel für K.o.-Spiele abgeschafft, nach welcher Auswärtstore bei identischer Toranzahl höher gewichtet wurden. Stattdessen folgt nun nach Torgleichheit unberücksichtigt der erzielten Auswärtstore eine Verlängerung. In Bayern kommt die Auswärtstorregel gegenwärtig insbesondere bei Relegationsspielen zur Anwendung.