Nur eine Woche nach der vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) geforderten Aufhebung des Stehplatz-Verbots auf bayerischen Amateur-Fußballplätzen hat die Bayerische Staatsregierung weitere Lockerungen auf den Weg gebracht: Demnach können bei Veranstaltungen unter freiem Himmel fortan bei stabilen Sieben-Tages-Inzidenzen unter 50 bis zu 200 Zuschauer*innen auf Stehplätzen untergebracht werden, die Gesamtzahl an Besucher*innen ist auf 1500 beschränkt. Sitzplätze müssen weiter fest zugewiesen werden. Bis dato hatte die Grenze bei 100 Stehplätzen und maximal 500 Zuschauer*innen auf einem Sportgelände gelegen. Die neue Regelung tritt ab Donnerstag, 1. Juli 2021, in Kraft.