Emanuel Beierlein wurde mit Wirkung zum 1. August 2024 als Vorsitzender des Verbands-Sportgerichts berufen. Sein Vorgänger und langjähriger Vorsitzender des VSG, Oskar Riedmeyer, hatte sein Amt niedergelegt; er möchte sich ganz auf seine Aufgaben beim Bundesgericht des DFB konzentrieren.
Emanuel Beierlein begann 1989 seine Funktionärslaufbahn beim BFV als Sportrichter in Schwaben, bis 1996 war er Beisitzer im BSG und amtierte von 1996 bis 2002 als dessen Vorsitzender. Seit 2002 arbeitete er als Beisitzer im VSG, wurde dort 2007 zum stellvertretenden Vorsitzenden. Ab 2013 war er daneben auch auf Bundesebene tätig, zunächst bis 2016 als Beisitzer im DFB-Sportgericht und dann als Mitglied des DFB-Kontrollausschusses.
Nun wurde Emanuel Beierlein in seine neue Funktion als Chef des VSG berufen, ist damit auch Mitglied des BFV-Vorstands und künftig Beisitzer im Verbandsgericht des Süddeutschen Fußball-Verbandes (SFV), wo er bereits seit 2011 den stellvertretenden Vorsitz im Sportgericht inne hat.
Der Bezirk Schwaben gratuliert dem verdienten Funktionär und wünscht ihm viel Erfolg im neuen Amt.