Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat Aufsteiger TSV Schwaben Augsburg neun Punkte aus den Siegen der laufenden Saison der Regionalliga Bayern gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1) und den SV Wacker Burghausen (3:2) aberkannt und eine Spielwertung zu Gunsten des Gegners vorgenommen. Die Sportrichter sanktionierten den Verstoß gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro.
Die Kammer unter Vorsitz von Heiko Loder gab damit den Einsprüchen der drei Klubs statt und folgte dem Antrag des Verbandsanwalts. Das Urteil wurde den Verfahrensbeteiligten an diesem Mittwoch zugestellt und hat noch keine Rechtskraft erlangt, entsprechend fließen die Sanktionen aktuell auch noch nicht in die Wertung ein.
Das Sportgericht Bayern hatte die Einsprüche des 1. FC Schweinfurt 05, des SV Wacker Burghausen und von Türkgücü München behandelt und festgestellt, dass der TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen hat. Dort heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das war nicht der Fall, so waren die drei Partien mit 0:2 gegen den TSV Schwaben Augsburg zu werten.
„Es handelt sich zweifelsfrei um eine weitreichende Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb hat und die Schwaben Augsburg in erhebliche sportliche Nöte bringt“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier: „Dennoch blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als den Verstoß mit Spielwertungen zu ahnden und den Einsprüchen stattzugeben. Bei der Höhe der Geldstrafe bewegt sich das Gericht ausdrücklich am unteren Rand, weil im Verfahren deutlich geworden ist, dass ein Vorsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und der Verstoß vielmehr auf mangelnde Kenntnis des Liga-Neulings zurückzuführen ist. In der Entscheidungsfindung war es nicht von Belang, ob und inwieweit überhaupt sich der TSV Schwaben Augsburg durch die Missachtung der Regelung einen Vorteil verschafft hat. Letztlich haben alle am Wettbewerb teilnehmenden Klubs die Regelung einzuhalten.“