Quelle: BFV

Keine Kontaktnachverfolgung bis 1000 Zuschauer, BFV-Musterkonzept zum Download

Die Bayerische Staatsregierung hat nach der jüngsten Sitzung des Ministerrates (31. August 2021) ihr weiteres Vorgehen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie vorgestellt. Die neuen Maßnahmen betreffen auch den Amateurfußball in Bayern. Mit Inkrafttreten der neuen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung spielt ab sofort und zunächst bis einschließlich 1. Oktober 2021 die Höhe der Inzidenz im Freien grundsätzlich keine Rolle mehr, auch die Unterscheidung zwischen Steh- und Sitzplätzen für Zuschauer*innen wird nicht mehr vorgenommen. Jetzt steht auch fest: "Die 3G-Regel für Innenräume bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 gilt nicht für Duschen, Toiletten und Umkleiden, sondern nur für die Sportausübung in Innenräumen", heißt es aus dem bayerischen Innenministerium.

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) stellt seinen Mitgliedern auf Basis der aktuellen Gesetztestexte auch ein überarbeitetes und entsprechend angepasstes Muster-Infektionsschutzkonzept (vormals Muster-Hygienekonzept) zur Verfügung.

Bei Sport im Freien entfällt auch weiterhin die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) für Aktive  wie Besucher*innen – zugelassen sind unter diesen Bedingungen bis zu 1000 Zuschauer*innen. Geht die Zahl der Personen darüber hinaus, tritt auch beim Sport im Freien die 3G-Regel in Kraft, wobei die Einhaltung durch Verantwortliche des Heimvereins auch entsprechend kontrolliert werden muss. Ab 1000 Zuschauern dürfen Tickets nur personalisiert verkauft werden und ist eine Kontaktdatenerfassung erforderlich. Zudem ist dann der Verkauf, Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke ist untersagt. Aus dem bayerischen Innenministrium kommt zudem die Info, dass die 3G-Regel für Innenräume bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 nicht für Duschen, Toiletten und Umkleiden gilt, sondern nur für die Sportausübung in Innenräumen.

„Das sind gute Nachrichten für den Amateurfußball, ja, für den gesamten Breitensport in Bayern und damit für das Ehrenamt“, sagt Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im BFV-Präsidium für den Spielbetrieb im Freistaat verantwortlich zeichnet: „Wir haben bereits vor mehreren Monaten deutlich gemacht, dass die Inzidenz alleine für sich nicht der Gradmesser sein darf. Wir sind erleichtert, dass dies auch die Staatsregierung so sieht. Damit wird vieles nun leichter und vor allem verständlicher umsetzbar sein. Auch die Tatsache, dass es mit der Neuregelung möglich sein wird, jetzt wieder mehr als die bis dato erlaubten 1500 Zuschauer*innen zuzulassen, hilft vor allem unseren höherklassigen Klubs enorm weiter.“

Quelle: BFV

Unter freiem Himmel gibt es bei Veranstaltungen ab 2. September 2021 keine generelle Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind die Eingangs- und Begegnungsbereiche, sollten mehr als 1000 Personen zugelassen sein. Aber auch hier reicht fortan das Tragen einer medizinischen Maske, sofern die neu eingeführte Krankenhausampel nicht auf Gelb oder Rot springt. Benötigt wird auch weiterhin grundsätzlich ein Hygienekonzept, ein Muster stellt der BFV zur Verfügung, sobald die Gesetze veröffentlicht sind. Bei einem Publikumsaufkommen von mehr als 1000 Personen muss dies zudem vorab der Kreisverwaltungsbehörde zur Durchsicht vorgelegt werden muss.

Die neuen Regelungen gelten mit Inkrafttreten der neuen, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) am 2. September und gelten zunächst bis einschließlich 1. Oktober 2021. Sobald die entsprechenden Gesetzestexte und Rahmenpläne veröffentlicht werden, wird auch der BFV seinen Mitgliedern das überarbeitete und entsprechend angepasste Musterhygienekonzept zur Verfügung stellen.