Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen und Dokumente zum Pilotprojekt „Playing-Down“ des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Uni Tübingen.
Dabei geht es um das "biologische Alter" von Kindern, das bei Einzelnen deutlich jünger ist als ihr kalendarisches Alter. Sie sind also von der körperlichen Entwicklung den kalendarisch gleichaltrigen Kindern deutlich unterlegen und haben deshalb auf dem Fußballplatz nicht zwingend aber häufig Nachteile. Die Bestimmung des biologischen Alters erfolgt nach klaren, messbaren Kriterien. Aufgrund dieser Messungen und Bestimmung des biologischen Alters ist es auf Antrag möglich, dass betroffene Kinder in Bayern temporär trotz ihres kalendarischen Alters in einer jüngeren Altersklasse spielen dürfen.
Die körperliche Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen verläuft unterschiedlich schnell. Dies kann zu großen biologischen Reifeunterschieden zwischen Spielern führen, obwohl sie möglicherweise kalendarisch gleich alt sind. Daher ist es wichtig, das „biologische Alter“ zu betrachten.
Möglicherweise hast du auch schon beobachtet, dass biologisch jüngere Spieler im Jugendfußball oftmals benachteiligt sind (z. B. aufgrund ihrer geringen Körpergröße). Diese Spieler haben gerade in der Pubertät häufig Schwierigkeiten, sich gegen biologisch ältere Spieler durchzusetzen. Sie verlieren dadurch häufig den Spaß am Fußball. Zudem zeigen Studien, dass biologisch jüngere Spieler geringere Chancen haben, für Auswahlkader berücksichtigt zu werden.
Um dieses Problem anzugehen, führt der DFB in der Saison 2024/25 in ausgewählten Landesverbänden (Bayern, Baden, Württemberg, Südbaden, Mecklenburg-Vorpommern) ein Pilotprojekt durch. Das Ziel ist es, biologisch jüngeren Spielern zeitweise die Möglichkeit zu geben, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen (sogenanntes „Playing-Down“), um sich dort mit körperlich ähnlich entwickelten Spielern zu messen. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen (Prof. Dr. Oliver Höner, Dr. Daniel Leyhr, Dr. Dennis Murr) begleitet.
Die Regelung betrifft für das Pilotprojekt zunächst ausschließlich die jüngeren Altersklassen der männlichen C- und B-Jugend (U14 und U16) in allen Spielklassen. Für die Saison 2024/25 sind dies die Jahrgänge 2011 und 2009. Um in einer jüngeren Altersklasse spielberechtigt zu sein (d. h., in der U13 bzw. U15), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Juli 2024 ist mehr als 1 Jahr geringer als das biologische Alter des „durchschnittlichen“ Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.
Konkret bedeutet dies: Der „durchschnittliche“ U14-Spieler ist am 1. Juli 2024 13,0 Jahre alt. Der „durchschnittliche“ U16-Spieler ist 15,0 Jahre alt. Um am „Playing-Down“ teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,0 (als aktueller Spieler der U14) bzw. weniger als 14,0 Jahre (als aktueller Spieler der U16) betragen.
Das biologische Alter eines Spielers kann anhand des Körpergewichts sowie der Körpergröße im Stehen und im Sitzen abgeschätzt werden (sog. Mirwald-Methode). Die Messung dauert etwa 2 Minuten. Die notwendigen Materialien sind eine digitale Körperwaage und ein Stadiometer zur Größenmessung (im „Notfall“ reichen auch eine Körperwaage und ein Zollstock). Ein kurzes Schulungsvideo zur richtigen Durchführung der Messung findest du im Erklärvideo.
Die Messergebnisse werden zusammen mit weiteren relevanten Informationen zum Spieler in ein Excel-Dokument (s.u.) eingetragen. Dort wird automatisch das biologische Alter des Spielers berechnet. Schließlich wird angezeigt, ob der Spieler für die „Playing-Down“-Regelung in Frage kommen könnte. Es ist zu beachten, dass die nachfolgende Messung (kostenpflichtig, 20 - 50 Euro) durch unsere zugelassenen Ärzte/Physiotherapeuten unter anderen technischen Anforderungen durchgeführt wird und es damit zu Abweichungen zur Eigenmessung kommen kann.
Es wird empfohlen nur dann einen Antrag zu stellen, wenn angenommen wird, dass ein Spieler davon profitiert, noch eine Zeit lang in der jüngeren Altersklasse zu spielen (z.B. weil er aktuell Schwierigkeiten hat, mit den Spielern seiner angestammten Altersklasse mitzuhalten). Nach Prüfung des o.g. Kriteriums vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer zugelassenen Ärzte/Physiotherapeuten (s.u.).
Dem Arzt bzw. Physiotherapeuten legen Sie den zweiseitigen Antrag (s.u.) mit den Angaben des Spielers vor.
Dieser führt die Messung erneut durch (kostenpflichtig, 20 - 50 Euro) und hält die persönlichen Daten sowie die Messwerte fest. Das ermittelte biologische Alter wird auf der 2. Seite des Antrages festgehalten.
Die 2. Seite wird durch den Verein beim BFV zur Prüfung/Bearbeitung eingereicht.
Wenn das Kriterium erfüllt ist, wird das (zusätzliche) Spielrecht für eine Saisonhälfte in der jüngeren Altersklasse genehmigt. Zur zweiten Saisonhälfte kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
Antragsfristen:
Für die erste Saisonhälfte (Spielrecht bis 31.01.2025) muss der Antrag bis zum 31.12.2024 eingereicht werden.
Für die zweite Saisonhälfte (Spielrecht von 01.02.2025 bis 31.07.2025) muss der Antrag zwischen dem 01.01.2025 und dem 30.06.2025 eingereicht werden.
Vom BFV zugelassene Ärzte: